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Die Familienversammlung ist oberstes Organ

Die Familienversammlung wählt den Stiftungsrat und muss ihr Einverständnis zu den Aktivitäten des Stiftungsrates und zur finanziellen Führung der Stiftung geben. Diese demokratische Vorgehensweise ist im Stiftungsrecht nicht vorgesehen, aber durchaus möglich und sinnvoll, denn sie ist dem Vereinsrecht entliehen.


Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.
Aktuell gehören dem Gremium folgende Personen an

  • Fritz Vischer-Heimgartner, Obmann und Kassier
  • Barbara Goepfert-Vischer, Schreiberin
  • Heiner Vischer, Organisation 
  • Jonas Vischer, Redaktor Homepage
  • Alette Schubert-Vischer, Beisitzerin
  • Kathrin Schäublin-Vischer, Beisitzerin 
  • Oliver Vischer-Roost